Donnerstag, 29. März 2007

Denkmalschutz

Gespräch am 29. 3. mit Frau Mag. Pum vom Bundesdenkmalamt

(0043-1-53 415-182)


Das Objekt in der Webgasse Nummer 9 stand nicht unter Denkmalschutz. Einen diesbezüglichen Vermerk gibt es nicht im Grundbuch.

Grundsätzliches zu Unter-Schutz-Stellungs-Verfahren:

- Besichtigung des Objektes hinsichtlich seines Denkmalcharakters durch die Abteilung für Denkmallisten (systematische Bearbeitung, auch unter Miteinbeziehung von Bürgeranfragen)

- Gutachtenerstellung (bezieht sich dann meist auf das gesamte Haus)

- Übermittelung der Benachrichtigung zur Unter-Schutz-Stellung an den Eigentümer

- Möglichkeit der Berufung (in dieser Phase kann das Bundesdenkmalamt eine Verfügung aussprechen, sollte die Gefahr der Beeinträchtigung der schützenswerten Substanz durch den Eigentümer bestehen)

- Vermerk im Grundbuch

Änderungen am Haus müssen von nun an in Absprache mit dem Bundesdenkmalamt unter Berücksichtigung des erstellten Gutachtens getroffen werden. Um- bzw. Anbauten hinsichtlich beispielsweise behindertengerechter Zugänge sind dabei nicht immer umsetzbar.

Nach erfolgtem Eintrag ins Grundbuch besteht bei Beeinträchtigung der Bausubstanz eine Gesetzesübertretung. Dies komme laut Aussage von Frau Mag. Pum nicht oft vor, obwohl der Strafrahmen relativ gering ist. Nur in Extremfällen besteht die Möglichkeit, auf Wiederherstellung zu bestehen.

Grundsätzlich leidet die Abteilung des Landeskonservatorats für Wien an notorischem Personal- und Geldmangel, was eine beträchtliche Verzögerung von Unter-Schutz-Stellungs-Verfahren mit sich bringt.

Eine Übersicht zu bereits unter Schutz gestellten Objekten findet man im "Dehio Handbuch" (Nationalbibliothek, www.dehio.org)

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